| Das neue Fotokopieren in Schulen | ||||||||||||||
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Schulen, die mehr fotokopieren möchten als durch die neue Vereinbarung gestattet ist, können sich direkt an die betreffenden Verlage wenden. Diese stellen auf einfache Art und Weise ergänzende Fotokopierlizenzen zur Verfügung. Die Schulbuchverlage und Bildungsmedienhersteller bieten unterschiedliche Lizenzmodelle an – auch was das Digitalisieren und Abspeichern der Werke angeht. Die Lizenzgebühren sind in diesen Fällen direkt von den Schulen bzw. den Schulträgern zu entrichten. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an den Verlag an:
Die Anschriften der Schulbuch- und Bildungsverlage finden Sie hier: Liste der Verlage Ein Liedtext ist ein geschütztes Werk. Es darf vollständig kopiert werden, solange es 6 Seiten nicht überschreitet. Ist es länger, so dürfen lediglich 12 % des Textes kopiert werden. Die Anzahl der Lieder ist nicht beschränkt. Jedoch dürfen aus der gleichen Musikedition nicht mehr als 12 % (maximal 20 Seiten) entnommen werden. Die „12-Prozent-Regel“ gilt für sämtliche Schulbücher und sonstigen Unterrichtsmaterialien. Hierzu zählen: das „klassische“ Lehrwerk, Kursmaterialien für die Oberstufe, Fachbücher für die berufliche Bildung, Arbeitshefte, Lernhilfen, deutsch- und fremdsprachige Lektüren, Atlanten, Übungsmaterialien etc. |
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