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Neue Regeln für das Fotokopieren in Schulen
Es gelten neue Regeln für das „Fotokopieren in Schulen“.
Die Grundlage hierfür ist eine Vereinbarung zwischen den Ländern und den Bildungs-
und Schulbuchverlagen sowie den Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition
(die sich in der Zentralstelle Fotokopieren, ZFS, an Schulen zusammengeschlossen haben).
Danach ist es den Lehrkräften auch weiterhin gestattet, Kopien für den Unterrichtsgebrauch
zu fertigen, aber – Achtung – nur in einem ganz bestimmten Umfang.
Wie kam es dazu?
Zum 1.
Januar 2008 wurde das Urheberrecht geändert. Danach dürfen Kopien aus Schulbüchern
und sonstigen Unterrichtsmaterialien nur noch mit Zustimmung der Rechteinhaber gefertigt
werden. Rechteinhaber sind die Bildungs- und Schulbuchverlage und deren Autoren.
Kopieren
ja – aber geregelt.
Da die Lehrkräfte für ihren Unterricht auch künftig
Fotokopien nutzen wollen (gerade auch aus Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien),
haben die Bildungs- und Schulbuchverlage sowie die Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst
und Musikedition mit den Ländern eine Vereinbarung geschlossen. Darin wird den Schulen
die Herstellung bestimmter Kopien in Klassensatzstärke gestattet. Die Vereinbarung regelt
im Detail, was in welchem Umfang und zu welchem Zweck kopiert werden darf. Wichtig ist: Die
Kopien dürfen Schulbücher und sonstige Unterrichtsmaterialien nicht ersetzen. Die
Lehrkräfte sollen Kopien aber in einem sinnvollen Umfang nutzen dürfen. Die Lehrkräfte
profitieren von dem neuen Fotokopiervertrag in zweifacher Hinsicht: Die Regelungen sind für
den Unterrichtsalltag praktikabel. Und: Lehrerinnen und Lehrer erhalten Rechtssicherheit.
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