Das neue Fotokopieren in Schulen   
 
   
 


Wie lauten die neuen Regeln?

Lehrkräfte dürfen künftig kopieren:
  • bis zu 12 % eines jeden Werkes, jedoch maximal 20 Seiten. Das gilt wirklich für alle Werke, d.h. auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sach- und Musikbücher.
  • ganze Werke von geringem Umfang (mit Ausnahme von Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien).
Vollständig kopiert werden dürfen danach:
  • Musikeditionen mit maximal 6 Seiten,
  • sonstige Druckwerke (außer Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien!) mit maximal 25 Seiten sowie
  • alle Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.
Zu beachten sind allerdings die folgenden Einschränkungen:
  • Es muss auf den Kopien stets die Quelle angegeben werden (Buchtitel, Verlag und Autor).
  • Aus jedem Werk darf pro Schuljahr und Klasse nur höchstens in dem oben beschriebenen Umfang kopiert werden.
  • Zulässig sind nur analoge Kopien. Die digitale Speicherung und ein digitales Verteilen von Kopien (z.B. per E-Mail) ist schon von Gesetzes wegen nicht gestattet und wird von der neuen vertraglichen Regelung ebenfalls nicht erfasst.
  • Fotokopien für den Schulchor, das Schulorchester oder -bands usf. (außerhalb des Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlunterrichts) fallen nicht unter die Regelungen dieses Vertrages. Wenn Kopien für diese Zwecke benötigt werden, muss beim Rechteinhaber (in der Regel der Verlag) die Erlaubnis hierzu eingeholt werden.

 

 
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