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Wie lauten die neuen Regeln?
Lehrkräfte dürfen künftig kopieren:
- bis zu 12 % eines jeden Werkes, jedoch
maximal 20 Seiten. Das gilt wirklich für alle Werke,
d.h. auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sach- und Musikbücher.
- ganze Werke von geringem
Umfang (mit Ausnahme von Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien).
Vollständig
kopiert werden dürfen danach:
- Musikeditionen mit maximal 6 Seiten,
- sonstige Druckwerke
(außer Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien!) mit maximal 25 Seiten sowie
- alle
Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.
Zu beachten sind allerdings die folgenden Einschränkungen:
- Es muss auf den Kopien stets die Quelle angegeben werden (Buchtitel, Verlag und Autor).
- Aus jedem
Werk darf pro Schuljahr und Klasse nur höchstens in dem oben beschriebenen Umfang kopiert werden.
- Zulässig sind nur analoge Kopien. Die digitale Speicherung und ein digitales Verteilen von
Kopien (z.B. per E-Mail) ist schon von Gesetzes wegen nicht gestattet und wird von der neuen
vertraglichen Regelung ebenfalls nicht erfasst.
- Fotokopien für den Schulchor, das Schulorchester oder -bands usf. (außerhalb
des Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlunterrichts) fallen nicht unter die Regelungen dieses Vertrages.
Wenn Kopien für diese Zwecke benötigt werden, muss beim Rechteinhaber (in der Regel der
Verlag) die Erlaubnis hierzu eingeholt werden.
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