Für das Kopieren aus Schulbüchern und anderen Druckwerken gelten einfache Regeln. Dabei dürfen die Fotokopien Schulbücher und sonstige Unterrichtsmaterialien nicht ersetzen. Die Lehrkräfte sollen Kopien gleichwohl in einem sinnvollen Umfang nutzen dürfen.
Nur einmal pro Schuljahr und Klasse bis zu 15 % dieses Werkes (aber max. 20 Seiten).
Bis zu 15 %, jedoch nicht mehr als 20 Seiten. Das gilt für alle Werke, d. h. auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sachbücher, Musikeditionen und belletristische Werke.
Kleine Werke sogar vollständig. Vollständig fotokopiert werden können:
Auf den Kopien ist stets die Quelle anzugeben (Autor/-in, Buchtitel, Verlag, Erscheinungsjahr und Seite).
Ja, solange es sich nur um einen Artikel handelt. Mehrere Artikel aus derselben Fachzeitschrift dürfen für den eigenen Gebrauch nicht kopiert werden. Aber Achtung: Das Scannen solcher Artikel für den eigenen Gebrauch ist nicht gestattet, denn die Beiträge dienen zumindest mittelbar einem eigenen beruflichen Zweck.